Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die Voraussetzungen einer erfolgreichen MPU!
Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Neu-/Wiedererteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle (in der Regel ca. drei Monate vor Ablauf der Sperre Ihrer Fahrerlaubnis).
Sie erhalten nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit ein Schreiben der Führerscheinstelle, in dem eine MPU angeordnet und die Fragestellung benannt wird.
Sie unterschreiben eine Einverständniserklärung für die MPU und entscheiden sich für eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF), zu der die Führerscheinstelle Ihre Akte mit dem MPU-Auftrag senden soll.
Nach Eingang Ihrer Akte erhalten Sie von der Begutachtungsstelle Ihrer Wahl ein Bestätigungsschreiben mit Informationen über die Untersuchungsgebühr und die weitere Vorgehensweise.
Sie melden sich bei der Begutachtungsstelle und vereinbaren einen Termin. Bei der ias-Gruppe erhalten Sie einen raschen Termin, da Sie die Gebühr nicht vorab überweisen müssen (Barzahlung am Untersuchungstag).
Am vereinbarten Tag der MPU checken Sie zum entsprechenden Zeitpunkt ein und legen Ihren Personalausweis und ggf. vorhandene Unterlagen (Arztbefunde mit Stempel und Unterschrift, Beratungsbescheinigung etc.) vor.
Die Untersuchung findet statt und beinhaltet zumeist einen Fragebogen zur Person, verschiedene Leistungstests, eine medizinische Untersuchung und ein psychologisches Untersuchungsgespräch. Gegen Ende der Untersuchung erfahren Sie, sofern möglich, ein vorläufiges Ergebnis.
Wenn alle notwendigen Befunde vorliegen, wird das Gutachten erstellt und Ihnen persönlich innerhalb von 10 Werktagen zugeschickt. Die Führerscheinakte geht zurück an die zuständige Verkehrsbehörde (ohne Kommentar).
Sie lesen sich Ihr Gutachten in Ruhe durch und entscheiden dann, wie Sie weiter verfahren wollen (z. B. Gutachten der Verkehrsbehörde vorlegen, Rücksprache mit den Gutachtern halten o. Ä.).
Sofern Sie der Behörde ein positives Gutachten vorlegen und diese sich den Empfehlungen der Gutachter anschließt, erhalten Sie in der Regel Ihre Fahrerlaubnis wieder (bzw. können sie behalten).