Selbstverständlich. So kann es z. B. vorkommen, dass jemand nach einem Schlaganfall und folgender medizinischer Reha-Maßnahme für sich klären will, wie es um seine Fahrtauglichkeit bestellt ist, und hierüber ein Gutachten in Auftrag geben möchte.
Ein klassisches MPU-Gutachten, das nicht auf Veranlassung der Verkehrsbehörde erstellt wurde, wird die Behörde in der Regel nicht anerkennen.