- Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung für Bewerber und Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Waffenrechtliche Begutachtung nach § 6 Waffengesetz
- Freiwilliger Fahreignungs-Check mit Beratung für die Generation 60 plus
- Verkehrsmedizinischer/-psychologischer Fahreignungs-Check bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Psychologische Fahrverhaltensbeobachtungen mit Fahrschulwagen
Sie wollen sich allgemein über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung zur Fahreignung (MPU) informieren? Wie eine MPU abläuft? Welche verwaltungsrechtlichen Hintergründe zu beachten sind? Aus eigenem Interesse oder für einen Bekannten? Oder aus eigener Betroffenheit, weil Sie Führerscheinprobleme haben?
Dann fragen Sie nach unseren offenen und kostenfreien Informationsabenden in Räumlichkeiten der ias-Gruppe und des ADAC oder in anderen Einrichtungen. Dort finden Sie ein Forum des allgemeinen Austauschs, selbstverständlich anonym (der ias-Experte unterliegt der Schweigepflicht). Eine Anmeldung ist daher nicht erforderlich.
Ein Informationsabend dauert aller Erfahrung nach etwa 1,5 bis 2 Stunden und beginnt meist zwischen 17 und 18 Uhr. Die Abende finden mindestens einmal monatlich statt.
Dann fragen Sie nach unseren offenen und kostenfreien Informationsabenden in Räumlichkeiten der ias-Gruppe und des ADAC oder in anderen Einrichtungen. Dort finden Sie ein Forum des allgemeinen Austauschs, selbstverständlich anonym (der ias-Experte unterliegt der Schweigepflicht). Eine Anmeldung ist daher nicht erforderlich.
Ein Informationsabend dauert aller Erfahrung nach etwa 1,5 bis 2 Stunden und beginnt meist zwischen 17 und 18 Uhr. Die Abende finden mindestens einmal monatlich statt.
Wichtig: Beginnen Sie möglichst frühzeitig, sich zu informieren, d. h. am besten gleich zu Beginn der Sperrfrist, sofern Ihr Führerschein entzogen wurde. So stellen Sie rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Begutachtung. Fragen Sie bei einer anerkannten Begutachtungsstelle der ias-Gruppe nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Download Flyer: "Medizinisch-Psychologische Untersuchung zur Fahreignung (MPU)"
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Haben Sie bereits jede Menge Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg angesammelt? Liegt Ihr persönlicher Punktestand zwischen 14 und 17? Oder sind Sie in der Probezeit nach einem sogenannten Aufbauseminar erneut verkehrsrechtlich aufgefallen?
Dann sollten Sie eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung (gemäß § 4 Abs. 9 StVG) bei der ias-Gruppe in Betracht ziehen.
Ihr Vorteil: Sie können zwei Punkte „einsparen”. Voraussetzung ist, dass Sie an drei verkehrspsychologischen Einzelgesprächen teilgenommen haben und die Teilnahmebescheinigung der Behörde vorlegen.
Wichtig: Der verkehrspsychologische Berater muss anerkannt sein nach § 71 der Fahrerlaubnisverordnung. Er unterliegt selbstverständlich auch der Schweigepflicht.
Dann sollten Sie eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung (gemäß § 4 Abs. 9 StVG) bei der ias-Gruppe in Betracht ziehen.
Ihr Vorteil: Sie können zwei Punkte „einsparen”. Voraussetzung ist, dass Sie an drei verkehrspsychologischen Einzelgesprächen teilgenommen haben und die Teilnahmebescheinigung der Behörde vorlegen.
Wichtig: Der verkehrspsychologische Berater muss anerkannt sein nach § 71 der Fahrerlaubnisverordnung. Er unterliegt selbstverständlich auch der Schweigepflicht.
Wie laufen die Beratungen ab?
In den jeweils einstündigen Gesprächen (in der Regel im Wochenabstand) sprechen Sie über die persönlichen Hintergründe Ihrer Verkehrsauffälligkeiten, forschen nach den Ursachen und erarbeiten gemeinsam mit dem Berater Maßnahmen und Verhaltensstrategien, mit Hilfe deren Sie sich in Zukunft angepasst im Straßenverkehr bewegen können.
Damit Sie in Zukunft mobil und sicher bleiben!
Interesse? Dann sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Sind Sie unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen? Oder hat man Sie im Besitz von Drogen angetroffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen?
Hat die Verkehrsbehörde sich deshalb bereits bei Ihnen gemeldet und Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung geäußert? Müssen Sie mit einer ärztlichen Begutachtung oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zur Fahreignung (MPU) rechnen?
Dann ist es höchste Zeit, aktiv zu werden. Am besten, Sie verzichten ab sofort auf Drogenkonsum. Doch wie können Sie Ihre Drogenfreiheit nachweisen?
Hierzu bieten Ihnen die Begutachtungsstellen für Fahreignung der ias-Gruppe mehrere Möglichkeiten, aus denen Sie wählen können:
Hat die Verkehrsbehörde sich deshalb bereits bei Ihnen gemeldet und Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung geäußert? Müssen Sie mit einer ärztlichen Begutachtung oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zur Fahreignung (MPU) rechnen?
Dann ist es höchste Zeit, aktiv zu werden. Am besten, Sie verzichten ab sofort auf Drogenkonsum. Doch wie können Sie Ihre Drogenfreiheit nachweisen?
Hierzu bieten Ihnen die Begutachtungsstellen für Fahreignung der ias-Gruppe mehrere Möglichkeiten, aus denen Sie wählen können:
- Sie nutzen unser Drogenkontrollprogramm mit mehreren Drogen-Urinkontrollen. Die Kontrollen sind in jedem Fall forensisch gesichert, also auch bei der Verkehrsbehörde und bei Gerichten anerkannt. Das bedeutet, wir bestellen Sie kurzfristig und für Sie unvorhersehbar ein, Sie legen uns zum Termin Ihren Ausweis vor, die Urinabgabe erfolgt unter ärztlicher Sichtkontrolle und die jeweilige Probe wird an ein anerkanntes Labor geschickt. Wichtig ist, dass Sie vor einem Screening nicht übermäßig Flüssigkeit zu sich nehmen, möglichst auch kein Mohnbrötchen oder Hustensaft zu sich nehmen und sich nicht in Räumen aufhalten, in denen z. B. Cannabis geraucht wird. Damit nichts schiefläuft, informieren wir Sie ausführlich, bevor Sie mit uns einen Vertrag über das Programm abschließen. Wollen Sie Drogenfreiheit über sechs Monate nachweisen, sind nach den maßgeblichen Richtlinien vier Screenings nötig. Über den Zeitraum eines Jahres benötigen Sie sechs Screenings. Die Anzahl der Kontrollen legen wir mit Ihnen gemeinsam fest.
- Sie können im besonderen Fall eine Haaranalyse buchen, um einen zurückliegenden Drogenverzicht ggf. auch über einen längeren Zeitraum nachzuweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Haare eine entsprechende Länge aufweisen (etwa 1 cm für 1 Monat) und möglichst unbehandelt (ungebleicht) sind.
Ein Termin ist immer kurzfristig möglich. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Download Flyer: „Abstinenz-Screening”
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Sind Sie unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen? Hat sich die Verkehrsbehörde deshalb bereits bei Ihnen gemeldet und Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung geäußert? Müssen Sie mit einer ärztlichen Begutachtung oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zur Fahreignung (MPU) rechnen?
Wenn Sie sich entschlossen haben, vollkommen auf Alkohol zu verzichten, ist es sinnvoll, hierüber z. B. durch medizinische Befunde einen Nachweis zu führen. Bisweilen ist ein solcher objektiver Nachweis sogar eine unbedingte Voraussetzung, um eine MPU erfolgreich zu durchlaufen, z. B. wenn eine Alkoholerkrankung vorliegt oder wenn die Alkoholproblematik sehr schwerwiegend ist.
Wir bieten Ihnen verschiedene freiwillige Möglichkeiten an, Alkoholverzicht zu beweisen:
Wenn Sie sich entschlossen haben, vollkommen auf Alkohol zu verzichten, ist es sinnvoll, hierüber z. B. durch medizinische Befunde einen Nachweis zu führen. Bisweilen ist ein solcher objektiver Nachweis sogar eine unbedingte Voraussetzung, um eine MPU erfolgreich zu durchlaufen, z. B. wenn eine Alkoholerkrankung vorliegt oder wenn die Alkoholproblematik sehr schwerwiegend ist.
Wir bieten Ihnen verschiedene freiwillige Möglichkeiten an, Alkoholverzicht zu beweisen:
- Sie entscheiden sich für unser EtG-Screening-Programm. EtG (Ethylglucuronid) ist das direkte Stoffwechselprodukt des Alkohols und kann somit als Nachweis vorangegangenen Alkoholkonsums verwendet werden. EtG wird im Gegensatz zum Blutalkohol vom Körper langsamer abgebaut und daher mit zeitlicher Verzögerung über den Urin ausgeschieden. EtG kann daher nach vorangegangenem Alkoholkonsum Stunden bis wenige Tage noch nachweisbar sein und eignet sich deshalb sehr gut zum sicheren Nachweis eines Alkoholverzichts.
- Zum Vorgehen beim EtG-Programm: Wir bestellen Sie kurzfristig und für Sie unvorhersehbar ein, Sie legen uns zum Termin Ihren Ausweis vor, die Urinabgabe erfolgt unter ärztlicher Sichtkontrolle und die jeweilige Probe wird an ein anerkanntes Labor geschickt. Wichtig ist, dass Sie vor einem Screening nicht übermäßig Flüssigkeit oder gar alkoholhaltige Medikamente zu sich nehmen. Damit nichts schiefläuft, informieren wir Sie ausführlich, bevor Sie mit uns einen Vertrag über das Programm abschließen. Wollen Sie Alkoholverzicht über sechs Monate nachweisen, sind nach den maßgeblichen Richtlinien vier Screenings sinnvoll. Wenn Sie ein Jahr Abstinenz nachweisen möchten, benötigen wir sechs Screenings. Die Anzahl der Kontrollen legen wir mit Ihnen gemeinsam fest.
- Sie können im besonderen Fall eine Haaranalyse buchen, um einen Alkoholverzicht nachzuweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Haare eine entsprechende Länge aufweisen (etwa 1 cm für 1 Monat) und möglichst unbehandelt (ungebleicht) sind
- Sie nutzen unser Angebot, die üblichen Laborwerte wie Gamma-GT, GPT, GOT und ggf. CDT erheben zu lassen (Blutentnahme in unserer Begutachtungsstelle); die Anzahl und Zeitabstände legen Sie gemeinsam mit uns fest.
Verbessern Sie Ihre Chancen, Ihren Führerschein wieder zu erlangen bzw. zu behalten!
Ein Termin ist immer kurzfristig möglich. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Bewerber und Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Sind Sie Berufskraftfahrer? Wollen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Kraftomnibus) beantragen oder verlängern?
Dann gelten nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5) bestimmte Voraussetzungen.
So müssen sich alle Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ärztlich untersuchen lassen. Es wird überprüft, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen, und ob die Sehfähigkeit ausreicht. Sie müssen hierüber einen Nachweis führen.
Dann gelten nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 5) bestimmte Voraussetzungen.
Ärztliche Untersuchung:
So müssen sich alle Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ärztlich untersuchen lassen. Es wird überprüft, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen, und ob die Sehfähigkeit ausreicht. Sie müssen hierüber einen Nachweis führen.
Testuntersuchung:
Bewerber um die Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit im Bereich der Reaktion, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit testen lassen bzw. erfüllen. Dazu ist die Vorlage eines arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung notwendig. Das gilt also für:
- Bewerber um die Klassen D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Bewerber um die Verlängerung der Klassen D, D1, DE, D1E ab dem vollendeten 50. Lebensjahr (Kraftomnibus)
- Bewerber um die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (Taxi)
Alle geforderten Untersuchungen können Sie bei der ias-Gruppe abwickeln.
Ein Termin ist immer kurzfristig möglich. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Eine waffenrechtliche Begutachtung kostet bei uns 198,00 EUR, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und die waffenrechtliche Erlaubnis vorzeitig erwerben wollen. In allen anderen Fällen hängt die Gebühr vom Umfang der Begutachtung ab. Dies klären wir mit Ihnen im Vorfeld. Nach dem neuen Waffenrecht werden an Waffenbesitzer bzw. an diejenigen, die Umgang mit einer Waffe haben, besondere Anforderungen gestellt. Dazu gehört, dass die persönliche Eignung für den Waffenbesitz nachgewiesen werden muss.
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen möchte, braucht ein entsprechendes Eignungsgutachten. Das Gutachten ist außerdem immer dann erforderlich, wenn die zuständige Waffenbehörde die persönliche Eignung zum Waffenbesitz anzweifelt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Personen mit Alkohol- oder Drogenproblemen oder psychischen Erkrankungen.
Über unsere Gutachten können Sie die Bedenken der Behörde ausräumen.
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen möchte, braucht ein entsprechendes Eignungsgutachten. Das Gutachten ist außerdem immer dann erforderlich, wenn die zuständige Waffenbehörde die persönliche Eignung zum Waffenbesitz anzweifelt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Personen mit Alkohol- oder Drogenproblemen oder psychischen Erkrankungen.
Über unsere Gutachten können Sie die Bedenken der Behörde ausräumen.
ias-Leistungen:
- Begutachtungsgespräch mit einem Psychologen
- ggf. schriftlicher Test
- ggf. medizinische Untersuchung
- Fragebogen zur Person
- Begutachtungsbericht zur Vorlage bei der Behörde
Termine in den ias-Begutachtungsstellen können individuell vereinbart werden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Sie sind über 60 Jahre alt und haben sich bereits gefragt, wie lange Sie noch fahren können? Sie oder Ihre Angehörigen haben in letzter Zeit Veränderungen bemerkt und fragen sich, wie sicher Sie noch beim Autofahren sind? Manchmal verändert sich aber auch die eigene Leistungsfähigkeit in puncto Reaktion, Aufmerksamkeit oder Wahrnehmung, ohne dass man dies selbst so richtig bemerkt.
Mobilität bzw. die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr ist heute ein wesentliches Merkmal von Lebensqualität. Damit ältere Kraftfahrzeugführer ihre Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen können, bieten die ias-Verkehrsmediziner und -psychologen Fahreignungs-Checks für die Generation 60 plus an. Sie analysieren den Ist-Zustand und geben Hinweise, wie Sie Ihre Leistungsfähigkeit im Sinne Ihrer persönlichen Sicherheit verbessern oder erhalten können. Selbstverständlich streng vertraulich!
Bei der ias-Gruppe haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrtauglichkeit fachkompetent überprüfen zu lassen, ohne dass Sie um Ihren Führerschein bangen müssen.
Mobilität bzw. die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr ist heute ein wesentliches Merkmal von Lebensqualität. Damit ältere Kraftfahrzeugführer ihre Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen können, bieten die ias-Verkehrsmediziner und -psychologen Fahreignungs-Checks für die Generation 60 plus an. Sie analysieren den Ist-Zustand und geben Hinweise, wie Sie Ihre Leistungsfähigkeit im Sinne Ihrer persönlichen Sicherheit verbessern oder erhalten können. Selbstverständlich streng vertraulich!
Bei der ias-Gruppe haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrtauglichkeit fachkompetent überprüfen zu lassen, ohne dass Sie um Ihren Führerschein bangen müssen.
Unsere Leistungen (wahlweise einzeln oder kombiniert):
Preise für die einzelnen Module bzw. für die Komplettangebote teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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- Leistungspsychologischer Check mit Beratung und Bescheinigung (Reaktion, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration)
- Verkehrsmedizinischer Check mit Beratung und Bescheinigung (Anamnese, Gesundheits-Check, bei Bedarf kleiner/großer Sehtest)
- Verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung mit Beratung (ca. einstündige Fahrt mit Fahrschulwagen/Fahrlehrer und Verkehrspsychologen)
Preise für die einzelnen Module bzw. für die Komplettangebote teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Sie haben einen Schlaganfall erlitten und Ihr Arzt hat Ihnen (vorläufig) abgeraten zu fahren? Sie fragen sich, wann Sie wieder „fit und mobil" sind und ob Sie sicher fahren können? Oder Sie leiden an einer chronischen Erkrankung (z. B. Parkinson, MS), nehmen regelmäßig Medikamente und sind verunsichert, wie dies mit dem Autofahren vereinbar ist?
Dann bieten Ihnen die Experten der ias-Gruppe eine streng vertrauliche Einzelberatung mit folgenden Möglichkeiten:
Dann bieten Ihnen die Experten der ias-Gruppe eine streng vertrauliche Einzelberatung mit folgenden Möglichkeiten:
Unsere Leistungen (wahlweise einzeln oder kombiniert):
Preise für die einzelnen Module bzw. für die Komplettangebote teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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- Leistungspsychologischer Check mit Beratung und Bescheinigung (Reaktion, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration)
- Verkehrsmedizinischer Check mit Beratung und Bescheinigung (Anamnese, Gesundheits-Check, bei Bedarf kleiner/großer Sehtest)
- Verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung mit Beratung (ca. einstündige Fahrt mit Fahrschulwagen/Fahrlehrer und Verkehrspsychologen)
- Medizinisch-psychologische Expertise zur Fahreignung im Sinne einer „Konsiliarischen Begutachtung". Das Gutachten können Sie z. B. Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Klinik vorlegen.
Preise für die einzelnen Module bzw. für die Komplettangebote teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Ihnen fällt auf, dass sich des Öfteren eine Autoschlange hinter Ihnen bildet, da Sie besonders vorsichtig bzw. langsam fahren?
Es kommt häufiger vor, dass Sie auf einer Schnellstraße überholt werden, und Sie stellen fest, dass Sie den Wagen gar nicht im Rückspiegel bemerkten? Sie fühlen sich zunehmend unwohl im Stadtverkehr oder in Verkehrsstoßzeiten? Sie haben den Eindruck, andere hupen Ihnen immer häufiger und „frecher"?
Oder Sie wollen sich einfach vergewissern, dass Sie ausreichend sicher fahren trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen?
Dann kann es sinnvoll sein, sich eine neutrale Meinung einzuholen, einen fachkundigen „Blick von außen". Stimmt Ihr Eindruck mit dem von anderen Personen überein? Wie sieht es mit Ihren Fahr-Fähigkeiten und Ihrer Fahrroutine aus? Was können Sie unternehmen, um sich sicherer zu fühlen?
Es kommt häufiger vor, dass Sie auf einer Schnellstraße überholt werden, und Sie stellen fest, dass Sie den Wagen gar nicht im Rückspiegel bemerkten? Sie fühlen sich zunehmend unwohl im Stadtverkehr oder in Verkehrsstoßzeiten? Sie haben den Eindruck, andere hupen Ihnen immer häufiger und „frecher"?
Oder Sie wollen sich einfach vergewissern, dass Sie ausreichend sicher fahren trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen?
Dann kann es sinnvoll sein, sich eine neutrale Meinung einzuholen, einen fachkundigen „Blick von außen". Stimmt Ihr Eindruck mit dem von anderen Personen überein? Wie sieht es mit Ihren Fahr-Fähigkeiten und Ihrer Fahrroutine aus? Was können Sie unternehmen, um sich sicherer zu fühlen?
Die ias-Gruppe bietet Ihnen hierzu die Möglichkeit einer etwa einstündigen Fahrt mit Fahrschulwagen, begleitet von einem Fahrlehrer und einem Verkehrspsychologen. Die Fahrtstrecke ist bereits festgelegt und während der Fahrt werden von unseren Experten Aufzeichnungen vorgenommen. Diese werten wir gleich anschließend aus und geben Ihnen ausführliche Rückmeldung. Über Ihr Fahrverhalten, über Ihre Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten.
Dabei sichern wir Ihnen selbstverständlich absolute Vertraulichkeit zu!
Ein Termin ist immer kurzfristig möglich. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Prüfen Sie auch unsere Angebote Freiwilliger Fahreignungs-Check mit Beratung für die Generation 60plus oder Verkehrsmedizinischer/-psychologischer Fahreignungs-Check bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
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Dabei sichern wir Ihnen selbstverständlich absolute Vertraulichkeit zu!
Ein Termin ist immer kurzfristig möglich. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Prüfen Sie auch unsere Angebote Freiwilliger Fahreignungs-Check mit Beratung für die Generation 60plus oder Verkehrsmedizinischer/-psychologischer Fahreignungs-Check bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
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