MPU – was bedeutet das?
MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung zur Kraftfahreignung. Manchmal auch fälschlicherweise für Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle — tatsächlich müsste dies aber heißen: Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF).
Eine MPU wird zumeist erforderlich, wenn bei den zuständigen Verkehrsbehörden/ Führerscheinstellen Bedenken an der Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Die bei weitem häufigsten Anlässe für die Anordnung einer MPU sind Alkohol im Straßenverkehr (über 60 %), gefolgt von Drogen und einem hohen Punktekonto in Flensburg. Weitere Gründe können u. a. allgemein-strafrechtliche Delikte oder gesundheitliche Störungen sein.
Bei einer Überprüfung oder einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bietet die Medizinisch-Psychologische Untersuchung bzw. das Gutachten als Ergebnis der Untersuchung dem Betroffenen die Möglichkeit, die behördlichen Bedenken auszuräumen. Das Gutachten hat den Stellenwert einer Entscheidungshilfe für die Verkehrsbehörde.
Die Anordnung, ein Gutachten einer BfF beizubringen, ist übrigens keine rechtlich selbstständige Maßnahme der Verwaltungsbehörde und damit kein anfechtbarer Verwaltungsakt.
Download Flyer: "Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)"