Nein, aber das Gerücht kursiert trotzdem seit Jahren. Tatsächlich sieht die Realität ganz anders aus und lässt sich durch statistische Auswertungen der Bundesanstalt für Straßenwesen belegen. Über alle möglichen Anlässe für eine MPU hinweg liegt der Anteil positiver Gutachten bundesweit bei ca. 47 %. Hinzu kommen etwa 15 % Kursempfehlungen, das heißt nach Teilnahme an einer Schulung erhalten die Betroffenen ohne erneute MPU ihren Führerschein. Es sind also in Wirklichkeit etwa 38 %, die ein ungünstiges Gutachtenergebnis erhalten. Und das aus guten Gründen, weil sie sich z. B. nicht ausreichend vorbereitet haben, die persönlichen Ursachen für das Führerscheinproblem einfach nicht sehen wollen, keine ausreichenden Veränderungen vorgenommen haben etc.
Keine Sorge! Die Gutachter bei der ias-Gruppe sind entsprechend qualifiziert, genau das nicht zu tun. Unsere Devise ist: Offenheit und Transparenz, gegenseitige Achtung und Respekt. Wir legen größten Wert darauf, dass jeder Schritt einer MPU für Sie nachvollziehbar ist.
Ein negatives Gutachten ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Fahrerlaubnis. Entscheidend ist, dass Sie daraus die Konsequenz ziehen und sich intensiver mit der Problemanalyse und den nötigen Veränderungen im Denken und Handeln beschäftigen. Wir sprechen in solchen Fällen Empfehlungen aus. Diese zeigen auf, was Sie tun können, um sich zu verbessern. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass schon einige unserer Kunden diesen Weg gegangen sind und im zweiten Anlauf ein positives Gutachten erhielten.
Die Anordnung, ein Gutachten einer BfF beizubringen, ist keine rechtlich selbstständige Maßnahme der Verwaltungsbehörde und damit kein anfechtbarer Verwaltungsakt.
Natürlich haben Sie dennoch die Freiheit, sich zu weigern. Sie müssen dann aber davon ausgehen, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht behalten bzw. wieder erhalten können.
Natürlich haben Sie dennoch die Freiheit, sich zu weigern. Sie müssen dann aber davon ausgehen, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht behalten bzw. wieder erhalten können.
Hiervon kann nur abgeraten werden. Eine solche Vorgehensweise erweist sich oft als Fehlinvestition. Die Anordnung einer MPU kann auf Dauer nicht unterlaufen werden. Vielmehr bleibt die Anwendung deutscher Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis weiterhin möglich. Erhalten etwa die deutschen Behörden im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder -ordnungswidrigkeit Kenntnis von einem neu im Ausland ausgestellten Führerschein, wird automatisch überprüft, ob Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister Zweifel an der Fahreignung entstehen lassen. Liegen z. B. Eintragungen über Trunkenheitsfahrten mit einer BAK von 1,6 Promille oder mehr vor, wird trotz des ausländischen Führerscheins eine MPU angeordnet. Wer nicht in der Lage ist, ein positives Gutachten beizubringen, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrberechtigung für Deutschland aberkannt wird.
Grundsätzlich können Sie das tun, müssen aber berücksichtigen, dass die Verkehrsbehörde nur Gutachten akzeptiert, die eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle erstellt hat. Neutralität und Unabhängigkeit des Gutachters sind oberstes Gebot!
Definitiv nicht! Alle anerkannten Begutachtungsstellen unterliegen einer strengen und regelmäßigen Fachaufsicht und Qualitätskontrolle z. B. durch die Bundesanstalt für Straßenwesen. Das bedeutet, dass die Begutachtungsstellen und alle Gutachter sich an verbindlichen Beurteilungskriterien und Begutachtungsleitlinien orientieren müssen und dementsprechend ausgebildet sind.